Sie brauchen eine*n Gebärdensprachdolmetscher*in?

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Schule & Kindergarten

Für gehörlose Eltern. Ein Antrag ist nötig.

mit Kostenübernahme

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Allgemeine Vermittlung, z.B. Arzt oder Behörde.

ohne Kostenübernahme

Übersicht der gebärdensprachdolmetscher*innen in Baden-Württemberg

Alle Einträge
    Alb-Donau-Kreis Baden-Baden Biberach Bodenseekreis Breisgau-Hochschwarzwald Böblingen Calw Emmendingen Enzkreis Esslingen Freiburg im Breisgau Freudenstadt Göppingen Heidelberg Heidenheim Heilbronn (Landkreis) Heilbronn (Stadt) Hohenlohekreis Karlsruhe (Landkreis) Karlsruhe (Stadt) Konstanz Ludwigsburg Lörrach Main-Tauber-Kreis Mannheim Neckar-Odenwald-Kreis Ortenaukreis Ostalbkreis Pforzheim Rastatt Ravensburg Rems-Murr-Kreis Reutlingen Rhein-Neckar-Kreis Rottweil Schwarzwald-Baar-Kreis Schwäbisch Hall Sigmaringen Stuttgart Tuttlingen Tübingen Ulm Waldshut Zollernalbkreis

    FAQ – Gebärdensprachdolmetscher*in

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    Wofür können gehörlose Eltern eine*n Gebärdensprachdolmetscher*in beantragen?

    Für Elternabende, Gespräche mit Lehrer*innen oder Erzieher*innen und andere Veranstaltungen in Schule und Kindergarten.

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    Wie stelle ich einen Antrag?

    Am besten über das Online-Formular auf dieser Seite. Alternativ das PDF oder DOCX herunterladen, ausfüllen und per E-Mail schicken.

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    Wie läuft das Verfahren ab?

    1. Antrag stellen
    2. Selbst eine*n Dolmetscher*in suchen oder von uns suchen lassen.
    3. Auf die Antwort (Genehmigung oder Ablehnung) der Dolmetschervermittlung warten.

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    Muss ich den Antrag vorher stellen?

    Ja. Ohne vorherigen Antrag können die Kosten nicht übernommen werden – das Land Baden-Württemberg gewährt einen Zuschuss und kontrolliert die Verwendung der Mittel.

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    Soll ich selbst eine*n Dolmetscher*in suchen?

    Gerne, das spart Zeit. Bitte jemanden in der Nähe wählen, damit die Fahrtkosten niedrig bleiben. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Homepage; den Namen tragen Sie in den Antrag ein.

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    Wird eine Doppelbesetzung finanziert?

    Nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Klärung.

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    Wie viele Einsätze werden pro Schuljahr bezahlt?

    Zunächst zwei Elterngespräche und zwei Elternabende pro Schuljahr. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, gefördert vom Ministerium für Soziales, weshalb die Mittel sparsam eingesetzt werden.

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    Wo finde ich die Antragsformulare in PDF?

    Siehe unten, PDF-Link zum Klicken.

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    Wer ist meine Ansprechpartnerin?

    Sonja Fertig (Leitung), Dolmetschervermittlung

    Anträge für Eltern

    (falls Sie das Online-Formular nicht verwenden wollen)

    Die Dolmetschervermittlung für Gebärdensprache ist Ihre Ansprechpartnerin –
    auch für die Anträge auf Übernahme der Dolmetscherkosten in der Schule

    Dolmetschervermittlung für Gebärdensprache Baden-Württemberg

    Sonja Fertig, Leitung
    Hohenheimerstr. 5
    70184 Stuttgart

     

    Mobil: 0176 66 68 58 21
    E-Mail: dolmetschervermittlung@lv-gl-bw.de

    Erreichbarkeit:

    Montag, Donnerstag, Freitag:
    09.00 Uhr – 13.00 Uhr

    Dienstag:
    geschlossen

    Mittwoch (im Büro):
    09.00 Uhr – 17.00 Uhr

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